Beitragsbezogenheit

Beitragsbezogenheit
der Leistungen des  Arbeitslosengeldes und der  Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an ihre Empfänger führt zu einer Lohnbezogenheit dieser Leistungen, da die Beitragszahlungen auf einem für alle Versicherten geltenden einheitlichen, proportionalen Beitragssatz beruhen.
- B. ist außerdem ein Instrument der Beitragsäquivalenz, des Versicherungsprinzips und der Leistungsgerechtigkeit.

Lexikon der Economics. 2013.

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